ln der Zeit vom 1. Dezember bis 28. Februar eines jeden Jahres gilt ein generelles Flugverbot.

Anfrage NICHT EU / SCHENGEN Flüge mindestens 24h vor Antritt und erst nach PPR Genehmigung ausfüllen. Dies ist keine PPR Anmeldung.
 
Der Pilot verpflichtet sich die untenstehenden Zoll und Polizeivorschriften einzuhalten und Crew sowie Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen. Im Übrigen ist jeder Passagier für die Einhaltung der Vorschriften selber verantwortlich.
 
Einfuhr:  Es dürfen nur Waren im Rahmen der Freimengen und Freigrenzen mitgeführt werden, die keinen weiteren Beschränkungen unterliegen. Die Vorschriften finden sich unter https://www.bmf.gv.at/Zoll/InformationenfrReisende/_start.htm 
 
Ausfuhr: Es dürfen nur Waren des Reiseverkehrs mitgeführt werden, die keinen Beschränkungen unterliegen und für die keine Steuerbefreiung in Folge der Ausfuhr geltend gemacht wird.
Andere Waren dürfen nur über Zollflugplätze ein- oder ausgeführt werden. Das Nichtbefolgen dieser Bestimmungen wird als Verletzung von Zollvorschriften geahndet. Zolldienstliche Kontrollen erfolgen ohne Befragung.
 
Polizeivorschriften: Pilot, Crew und Passagiere führen gültige Reisedokumente mit. Personen mit Visumspflicht müssen zwingend über einen Zollflugplatz ein- oder ausreisen!

 

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