Unser Flugplatz ist seit 8.8.2022 auf behördliche Anweisung nur noch eingeschränkt anfliegbar.
Für nicht ansässige Piloten ist es erst ab 1.4.2023 nur bedingt an Wochenenden möglich unseren Platz anzufliegen.
 
Diese Einschränkungen sind derzeit:

An- und Abflüge mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen haben ausschließlich von/in Richtung Lechtal zu erfolgen. Ein Start auf der Piste 22 sowie eine Landung auf der Piste 04 darf nur erfolgen, sofern die vorliegenden entsprechenden Witterungs- und Umfeldbedingungen einen sicheren Betrieb zulassen. Die Einhaltung und Überprüfung solcher Verfahren obliegt dem jeweiligen Piloten unter Berücksichtigung anwendbarer flugbetrieblicher Bestimmungen und -grenzen (Flughandbuch etc.). Es ist auch seitens des Piloten sicherzustellen, dass es zu keinem Durchstartverfahren auf der Piste 04 kommen kann.

Für eine positive PPR Rückmeldung ist im PPR Formular unter Sonstiges uns klar mitzuteilen das diese Regel verstanden und eingehalten werden kann.

Flugzeuge mit einem MTOW über 2801kg bis 5700kg sind auf eine max. T/O dB(A) von 82,3 limitiert! Für sie muss ZUSÄTZLICH eine separate Anfrage an die Gemeinde Höfen gestellt und von dieser genehmigt werden.
Für Tragschrauber und Hubschrauberlandungen muss ebenfalls eine separate Anfrage an die Gemeinde Höfen gestellt und von dieser genehmigt werden.
Bitte die Genehmigung der Gemeinde vor der PPR Anmeldung einholen.
 
 
Das Landeentgelt kann nur mit aerops bezahlt werden
Die App dafür ist für Android und Apple kostenfrei erhältlich.